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Südwestfalen - auf dem Weg zur Regionale 2013
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Frühlingserwachen am Biggesee



Olper Polizist glänzt als "Vorbild"

(mm) Verkehrssicherheitsberater N. macht vor, was der zivile Verkehrsteilnehmer tunlichst sein lässt, um kein Knöllchen zu kassieren: Um während der Dienstzeit mal eben Brötchen einzukaufen (kl. Foto), wird dreistenfrech das Polizeiauto im Halteverbot geparkt (gr. Foto). Die Redaktion meint dazu: Herrn Schutzmann N. selber mal zum Verkehrsunterricht schicken - und gleichzeitig kann der Dienstherr (in NRW ist das der Landrat) prüfen, ob es in Ordnung ist, dass der Steuerzahler dem Schutzmann N. das Dienstfahrzeug während der Dienstzeit für augenscheinlich private Tätigkeiten auch noch finanziert....


Gelten Verkehrsregeln nicht für Olper Polizeibeamte?

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Gesehen neben einer Olper Schule: "Ziviles" Behördenfahrzeug der Kreispolizeibehörde Olpe während des Verkehrssicherheits-Unterrichts behindernd auf dem Gehweg geparkt. Zum Glück wusste der Verkehrssicherheitsberater, wo er das Fahrzeug - jedenfalls nach Meinung vieler Fußgänger - verkehrswidrig abgestellt hatte, um es dann - wohl auf Anraten der Pressestelle nach einem entsprechenden Hinweis des Autors - wegzusetzen.


Wenige Wochen zuvor hatte der gleiche Polizeibeamte noch auf den Telefonanruf eines Bürgers, wo er sich gerade mit dem unten abgebildeten Fahrzeug befinden würde, geantwortet: "Das weiß ich nicht". Nachfrage: "Wie, Sie wissen nicht, wo Sie gerade sind?". Antwort: "Nein, ich weiß nicht, wo ich bin". Wie mag da der Unterricht wohl ausfallen?


(Foto: Berthold Stamm, www.bilderdienst.de)

Polizei parkt auf Gehweg

Wer jetzt im Ernst glaubt, der betroffene Polizeibeamte (das ist der, der zum Brötchenkaufen sein Fahrzeug ins Halteverbot stellt - siehe oben) müsste als Vorbild ein schlechtes Gewissen haben, der muss an dieser Stelle enttäuscht werden. Matthias Giese, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Olpe, lässt wenige Tage nach Kenntnisnahme des oben geschilderten "Tatvorwurfes" sinngemäß verlauten: "Wir können keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung feststellen. Auf dem Gehweg haben schließlich auch noch andere Verkehrsteilnehmer geparkt". Das Ordnungsamt der Stadt Olpe sieht das allerdings anders: "Das zulässige Parken auf Gehwegen wird in Olpe durch Sonderzeichen und Sonderflächen gekennzeichnet. Ansonsten ist in Olpe generell das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt".

Das Parken auf Gehwegen ist übrigens in der Straßenverkehrsordnung im § 12 geregelt:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. ...
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt (
Zeichen 315), so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.


Mit ADAC-Trainingsfahrzeug einfachste Verkehrsregeln missachtet

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Olpe. (mm) In SAT1 "Akte 09" war es 3. November 2009 ein Schwerpunktthema: Todesfalle Linksabbiegen! Eben die richtige Ausfahrt verpasst? Oder mal schnell eine Abkürzung nehmen? Oft unterschätzen Autofahrer ihren eigenen Wendekreis und die Motorleistung des Fahrzeugs oder sie fahren gleich richtig kriminell entgegen dem fließenden Verkehr. Fehler, die das eigene und das Leben anderer kosten können. Auf deutschen Straßen krachte es im vergangenen Jahr über 3.700-mal aufgrund von unvorsichtigen Wendemanövern. Traurige Bilanz: 76 Menschen ließen dabei ihr Leben!

Wenige Tage vor der Sendung konnte der Autor dieser Zeilen genau so ein waghalsiges Wendemanöver beobachten und im Bild festhalten. Mal eben aus einer Bushaltestelle am rechten Straßenrand um 180 Grad auf die Gegenfahrbahn gewendet. Und das ganze hinter einer Kreisverkehrsausfahrt und über eine gesperrte Fläche. SAT1 hat's richtig formuliert: Das ist schon fast kriminell.

Eigentlich ist der Fall nicht besonders berichtenswert, wenn nicht.... Ja, wenn es sich bei dem Pkw nicht um ein Trainingsfahrzeug des ADAC gehandelt hätte. Dummdreist wurden da in Olpe im Sauerland sämtliche Verkehrsregeln über Bord geworfen und richtig übel vorgemacht, wie man es wirklich nicht machen sollte. Echt blöde, wenn die Sekretärin eines Vereins bei augenscheinlichen Privatfahrten noch so übel ertappt wird. Ein "ADAC Spritspar-Training" - wie auf dem Fahrzeug aufgeklebt - war die Knöllchenreife Fahrt vermutlich nicht.

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Die Pressestelle des Fahrzeugsponsors erklärte auf den Vorfall angesprochen: "Generell gehen wir natürlich davon aus, dass sich unsere Fahrer, bzw. in diesem Falle die des ADAC, dem die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt wurden, an die allgemeinen Verkehrsvorschriften halten und sich ihrer Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit bewusst sind. Sie können davon ausgehen, dass wir der Sache nachgehen."

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Wenn es sich bei der Fahrt um eine Dienstfahrt für den ADAC oder den Fahrzeug-Sponsor gehandelt hat, empfiehlt die Redaktion, die Sekretärin zu einer Führerscheinnachschulung zu schicken und anschließend darüber nachzudenken, ob der Betreiber eines Verkehrsübungsplatzes wirklich der richtige Arbeitgeber für die Dame ist.


 


Anstatt ganz kleine Brötchen zu backen und sich doch einmal an die Verkehrsregeln zu halten, parkt die Dame, die bereits mit dem ADAC-Spritspartrainingsfahrzeug über eine gesperrte Verkehrsfläche gewendet und dabei den Straßenverkehr gefährdet hatte (Fotogeschichte oben), nun auf einer gesperrten Fläche in der Innenstadt (Foto unten). Da wird mal eben die Warnblinkanlage eingeschaltet, um augenscheinlich beim Bäcker nebenan einzukaufen. Ob der Straßenverkehr, der aus der vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt, beim Einbiegen auf die Hauptstraße wegen des zu engen Kurvenradius' behindert wird, Fußgänger die Straße nicht mehr gefahrlos überqueren können, interessiert die Dame offensichtlich überhaupt nicht. Hauptsache, auf dem Wagen prangt Werbung für das ADAC-Fahrsicherheitstraining. Verkehrssicherheitsarbeit sieht definitiv wohl anders aus...


 

ADAC möchte kritische Anfragen an "Kooperationspartner" unterbinden

Olpe. (mm) Dürfen oder müssen unabhängige und freie Journalisten Pkw-Herstellern kritische Fragen stellen, die sich auf deren Engagement gegenüber Vereinen beziehen (zum Beispiel zu oben geschilderter Story zu "Verkehrsverstoß mit ADAC-Trainingsfahrzeug")? Normalerweise ja, aber bitte nicht, wenn mit den Presseanfragen geklärt werden soll, ob ein ADAC-Ortsclub bzw. dessen Tochterunternehmen sich Vertragskonform oder nach dem Vereinsrecht verhält. "Nachfragen verbieten und verhindern" ist wohl die Devise des ADAC e.V. in München, der von beteiligten Unternehmen auf die kritischen Presseanfragen eines Redakteurs aus dem Sauerland hingewiesen worden sein dürfte.

Jetzt rasselt der große ADAC mit den Säbeln, und dem anfragenden Journalisten wird eine Unterlassungserklärung zugeschickt mit der Aufforderung, dass sich dieser ein für alle mal auf ewige Zeiten (zumindest für 30 Jahre)  verpflichtet, ADAC-"Kooperationspartner" ab sofort nicht mehr anzuschreiben oder in sonstiger Weise zu kontaktieren. Das kommt einem Berufsbetätigungsverbot gleich, denn woher will der Redakteur wissen, wer gerade (oder im Jahr 2011 oder 2017) "Kooperationspartner" des ADAC ist? Heute sind es die Automarke XY und der Brillenhersteller XX, morgen die Automarke AB und die Kreditkartenfirma YZ... Und die soll der Redakteur nie wieder kontaktieren dürfen?! Noch nicht einmal, um Fotos des neuesten Pkw oder die Pressemitteilung über die Entwicklung im Kreditkartengeschäft anzufordern?! Und auch den örtlichen Apotheker ("Linda") seines Vertrauens soll der Redakteur nicht mehr ansprechen dürfen?! Und auch die Hard Rock Cafés in Köln und Berlin soll er nicht mehr betreten dürfen, weil die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme wegen eines Presseberichtes mit dem Geschäftsführer möglich ist?! Und bei einer Panne soll der Redakteur nicht mehr den "Gelben Engel" - in der Regel ein freier Abschleppdienst im Auftrag des ADAC - um Hilfe bitten dürfen? Auf welchem Planeten lebt denn der Verfasser der Unterlassungserklärung?

OK! Die Redaktion verzichtet also Ausnahmsweise mal auf den Grundsatz, vor der Berichterstattung bei den betroffenen Firmen noch einmal nachzuhaken und um eine Stellungnahme zu bitten. Die Redaktion fragt also in diesem Fall bei den Autoherstellern, die laut Presseaussendungen ihre Pkw für so genannte Sicherheits- bzw. Spritspartrainings im Rahmen des Sponsorings und nach Informationen der Redaktion dem ADAC kostenlos zur Verfügung stellen, nicht nach, wie die Nutzung der Trainingsfahrzeuge durch Vereinsmitglieder eines ADAC-Ortsclubs im südlichen Sauerland geregelt ist. Es wäre aber bestimmt äußerst interessant, von offizieller Seite aus zu erfahren, warum beispielhaft die unten abgebildeten Pkw über Monate hinweg regelmäßig an der Arbeitsstelle eines Vereinsmitgliedes oder vor Privatwohnungen oder sonst wo gesehen wurden und ob diese Form der Nutzung von den Fahrzeugsponsoren als Vereinsförderung verstanden wird. Ein Schelm, wer jetzt Böses denkt, dass die Fahrzeuge vielleicht doch ein bisschen privat und nicht immer vertragskonform genutzt werden....








 

Freiheit statt Angst und prügelnde Polizisten
Berlin
. (12.9.2009) Das Video verbreitete sich rasant durchs Internet: Am Rande der Demonstration für Datenschutz in Berlin gab es offenbar einen Zusammenstoß zwischen Demonstranten und Polizei. Ein Video zeigt, wie ein offenbar friedlicher Teilnehmer niedergestreckt wird - nun wird der Film zum Politikum. Bericht auf Spiegel Online.


Am Rande der Demonstration Freiheit statt Angst am 12. September 2009 kam es in Berlin zu mehreren schweren Übergriffen der Polizei auf Demonstrationsteilnehmer. Die Polizei verübte die Übergriffe vor den Augen vieler Zeugen, es handelt sich nach Zeugenaussagen um bewusste körperliche Aggressivität, Gewalttätigkeit. Gefolgt von willkürlichen Festnahmen, nachdem die Betroffenen ruhig geblieben sind trotz von Polizisten verübter Gewaltanwendung (Schläge, Einprügeln auf Teilnehmer und offenbar auch auf einen Passanten / Fahrradfahrer). Ein Demonstrationsteilnehmer wurde verhaftet, nachdem und weil er nach der Dienstnummer eines der eingesetzten Polizeibeamten gefragt hatte (Verhaftungen erfolgten aus dem Gespräch mit Bekannten heraus, sie wurden einfach aus dem Gespräch herausgegriffen). Eine Person wurde mitten aus ihrem Gespräch mit einer/einem Journalisten heraus verhaftet.

Polizeibrutalität bei der Freiheit-statt-Angst-Demo 2009 (das Video)
CCC sucht Augenzeugen für Polizeiübergriff
Polizeigewalt gehört vor Berliner Innenausschuss
Die Homepage der Aktion

Die Berliner Polizei gibt zu den Vorkommnissen am Rande der geschilderten Demonstration eine Stellungnahme ab. "Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt".

Die Pressemeldung der Berliner Polizei liest sich naturgemäß anders als die Darstellung der Beschuldigten.

Hier die Meldung der Polizei
Hier ein weiterer Blog zum Geschehen
Blog auf Ruhrbarone



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