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Südwestfalen - auf dem Weg zur Regionale 2013
Sauerländer Börse
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Frühlingserwachen am
Biggesee
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Olper
Polizist glänzt als "Vorbild"
(mm) Verkehrssicherheitsberater N. macht
vor, was der zivile Verkehrsteilnehmer tunlichst sein lässt, um
kein Knöllchen zu kassieren: Um während der Dienstzeit mal
eben Brötchen einzukaufen (kl. Foto), wird dreistenfrech das
Polizeiauto im Halteverbot geparkt (gr. Foto). Die Redaktion
meint dazu: Herrn Schutzmann N. selber mal zum
Verkehrsunterricht schicken - und gleichzeitig kann der
Dienstherr (in NRW ist das der Landrat) prüfen, ob es in
Ordnung ist, dass der Steuerzahler dem Schutzmann N. das
Dienstfahrzeug während der Dienstzeit für augenscheinlich private
Tätigkeiten auch noch finanziert....

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Gelten Verkehrsregeln
nicht für Olper Polizeibeamte?
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Gesehen neben einer Olper Schule: "Ziviles" Behördenfahrzeug der Kreispolizeibehörde Olpe
während des Verkehrssicherheits-Unterrichts behindernd auf
dem Gehweg geparkt. Zum Glück wusste der
Verkehrssicherheitsberater, wo er das Fahrzeug
- jedenfalls nach Meinung vieler Fußgänger - verkehrswidrig abgestellt hatte, um es dann - wohl auf
Anraten der Pressestelle nach einem entsprechenden Hinweis
des Autors - wegzusetzen.
Wenige Wochen zuvor hatte der gleiche Polizeibeamte noch auf
den Telefonanruf eines Bürgers, wo er sich gerade mit dem
unten abgebildeten Fahrzeug befinden würde, geantwortet:
"Das weiß ich nicht". Nachfrage: "Wie, Sie wissen nicht, wo
Sie gerade sind?". Antwort: "Nein, ich weiß nicht, wo ich
bin". Wie mag da der Unterricht wohl ausfallen?
(Foto: Berthold Stamm,
www.bilderdienst.de)

Wer jetzt im Ernst glaubt, der betroffene Polizeibeamte
(das ist der, der zum Brötchenkaufen sein Fahrzeug ins
Halteverbot stellt - siehe oben) müsste als Vorbild ein
schlechtes Gewissen haben, der muss an dieser Stelle enttäuscht werden.
Matthias Giese, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde Olpe, lässt wenige Tage
nach Kenntnisnahme des oben geschilderten "Tatvorwurfes"
sinngemäß verlauten: "Wir können keinen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung feststellen. Auf dem Gehweg haben
schließlich auch noch andere Verkehrsteilnehmer geparkt". Das
Ordnungsamt der Stadt
Olpe sieht das allerdings anders: "Das zulässige
Parken auf Gehwegen wird in Olpe durch Sonderzeichen und
Sonderflächen gekennzeichnet. Ansonsten ist in Olpe generell
das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt".
Das Parken auf Gehwegen ist
übrigens in der Straßenverkehrsordnung im § 12 geregelt:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören
auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu
benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst
ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in
der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls
muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts
bleiben. ...
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen
315), so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in
Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
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Mit
ADAC-Trainingsfahrzeug einfachste Verkehrsregeln missachtet
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Olpe. (mm) In SAT1 "Akte 09" war es 3.
November 2009 ein Schwerpunktthema: Todesfalle Linksabbiegen!
Eben die richtige Ausfahrt verpasst? Oder mal schnell eine
Abkürzung nehmen? Oft unterschätzen Autofahrer ihren eigenen
Wendekreis und die Motorleistung des Fahrzeugs oder sie
fahren gleich richtig kriminell entgegen dem fließenden
Verkehr. Fehler, die das eigene und das Leben anderer kosten
können. Auf deutschen Straßen krachte es im vergangenen Jahr
über 3.700-mal aufgrund von unvorsichtigen Wendemanövern.
Traurige Bilanz: 76 Menschen ließen dabei ihr Leben!
Wenige Tage vor der Sendung konnte der Autor
dieser Zeilen genau so ein waghalsiges Wendemanöver
beobachten und im Bild festhalten. Mal eben aus einer
Bushaltestelle am rechten Straßenrand um 180 Grad auf die
Gegenfahrbahn gewendet. Und das ganze hinter einer
Kreisverkehrsausfahrt und über eine gesperrte Fläche. SAT1
hat's richtig formuliert: Das ist schon fast kriminell.
Eigentlich ist der Fall nicht besonders
berichtenswert, wenn nicht.... Ja, wenn es sich bei dem
Pkw nicht um ein Trainingsfahrzeug des ADAC gehandelt
hätte. Dummdreist wurden da in Olpe im Sauerland sämtliche
Verkehrsregeln über Bord geworfen und richtig übel
vorgemacht, wie man es wirklich nicht machen sollte. Echt
blöde, wenn die Sekretärin eines Vereins bei
augenscheinlichen Privatfahrten noch so übel ertappt wird.
Ein "ADAC Spritspar-Training" - wie auf dem Fahrzeug aufgeklebt -
war die Knöllchenreife Fahrt vermutlich nicht.
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Die Pressestelle des Fahrzeugsponsors erklärte auf
den Vorfall angesprochen: "Generell gehen wir natürlich
davon aus, dass sich unsere Fahrer, bzw. in diesem Falle die
des ADAC, dem die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt wurden,
an die allgemeinen Verkehrsvorschriften halten und sich
ihrer Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit bewusst sind.
Sie können davon ausgehen, dass wir der Sache nachgehen."
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Wenn es sich
bei der Fahrt um eine Dienstfahrt für den ADAC oder den
Fahrzeug-Sponsor gehandelt hat,
empfiehlt die Redaktion, die Sekretärin zu einer
Führerscheinnachschulung zu schicken und anschließend
darüber nachzudenken, ob der Betreiber eines
Verkehrsübungsplatzes wirklich der richtige Arbeitgeber
für die Dame ist.

Anstatt ganz kleine Brötchen zu backen und sich
doch einmal an die Verkehrsregeln zu halten, parkt die Dame, die
bereits mit dem ADAC-Spritspartrainingsfahrzeug über eine
gesperrte Verkehrsfläche gewendet und dabei den Straßenverkehr
gefährdet hatte (Fotogeschichte oben), nun auf einer
gesperrten Fläche in der Innenstadt (Foto unten). Da wird
mal eben die Warnblinkanlage eingeschaltet, um augenscheinlich
beim Bäcker nebenan einzukaufen. Ob der Straßenverkehr, der aus
der vorfahrtsberechtigten Seitenstraße kommt, beim Einbiegen auf
die Hauptstraße wegen des zu engen Kurvenradius' behindert wird,
Fußgänger die Straße nicht mehr gefahrlos überqueren können,
interessiert die Dame offensichtlich überhaupt nicht. Hauptsache, auf dem Wagen
prangt Werbung für das ADAC-Fahrsicherheitstraining. Verkehrssicherheitsarbeit sieht
definitiv wohl anders aus...

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ADAC möchte kritische Anfragen an "Kooperationspartner"
unterbinden
Olpe. (mm) Dürfen oder müssen unabhängige
und freie Journalisten
Pkw-Herstellern kritische Fragen stellen, die sich auf deren
Engagement gegenüber Vereinen beziehen (zum Beispiel zu oben
geschilderter Story zu "Verkehrsverstoß mit
ADAC-Trainingsfahrzeug")? Normalerweise ja,
aber bitte nicht, wenn mit den Presseanfragen geklärt werden
soll, ob ein ADAC-Ortsclub bzw. dessen Tochterunternehmen sich
Vertragskonform oder nach dem
Vereinsrecht verhält. "Nachfragen verbieten und verhindern" ist
wohl die Devise
des
ADAC e.V. in München, der von beteiligten Unternehmen
auf die kritischen Presseanfragen eines Redakteurs aus dem
Sauerland hingewiesen worden sein dürfte.
Jetzt rasselt der große ADAC mit den
Säbeln, und dem anfragenden Journalisten wird eine
Unterlassungserklärung zugeschickt mit der Aufforderung, dass
sich dieser ein für alle mal auf ewige Zeiten (zumindest für
30 Jahre) verpflichtet, ADAC-"Kooperationspartner"
ab sofort nicht mehr anzuschreiben oder in sonstiger Weise zu kontaktieren. Das kommt einem
Berufsbetätigungsverbot gleich, denn woher will der Redakteur wissen, wer
gerade (oder im Jahr 2011 oder 2017) "Kooperationspartner"
des ADAC ist? Heute sind es die Automarke XY und der
Brillenhersteller XX, morgen die Automarke AB und die
Kreditkartenfirma YZ... Und die soll der Redakteur nie
wieder kontaktieren dürfen?! Noch nicht einmal, um Fotos des
neuesten Pkw oder die Pressemitteilung über die Entwicklung
im Kreditkartengeschäft anzufordern?! Und auch den örtlichen
Apotheker ("Linda") seines Vertrauens soll der Redakteur
nicht mehr ansprechen dürfen?! Und auch die Hard Rock Cafés
in Köln und Berlin soll er nicht mehr betreten dürfen, weil
die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme wegen eines
Presseberichtes mit dem Geschäftsführer möglich ist?! Und
bei einer Panne soll der Redakteur nicht mehr den "Gelben
Engel" - in der Regel ein freier Abschleppdienst im Auftrag
des ADAC - um Hilfe bitten dürfen? Auf
welchem Planeten lebt denn der Verfasser der
Unterlassungserklärung?
OK! Die Redaktion verzichtet also
Ausnahmsweise mal auf den Grundsatz, vor der
Berichterstattung bei den betroffenen Firmen noch einmal
nachzuhaken und um eine
Stellungnahme zu bitten. Die Redaktion fragt also
in diesem Fall bei den
Autoherstellern, die laut Presseaussendungen ihre Pkw für so genannte
Sicherheits- bzw. Spritspartrainings im Rahmen des Sponsorings und nach
Informationen der Redaktion dem ADAC
kostenlos zur Verfügung stellen,
nicht nach, wie die Nutzung der Trainingsfahrzeuge durch Vereinsmitglieder eines ADAC-Ortsclubs
im südlichen Sauerland
geregelt ist.
Es wäre aber bestimmt äußerst
interessant, von offizieller Seite aus zu erfahren, warum
beispielhaft die
unten abgebildeten Pkw über Monate hinweg regelmäßig an der
Arbeitsstelle eines Vereinsmitgliedes oder vor Privatwohnungen
oder sonst wo gesehen wurden und ob diese Form der Nutzung von den
Fahrzeugsponsoren als Vereinsförderung verstanden wird. Ein
Schelm, wer jetzt Böses denkt, dass die Fahrzeuge
vielleicht doch ein bisschen privat und nicht immer
vertragskonform genutzt werden....





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